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Abonnementbedingungen

Kündigung, Geltungsdauer, Wechsel

hr Abonnement gilt für eine Spielzeit vom 1. August bis 31. Juli des Folgejahres und verlängert sich automatisch für die nächste Spielzeit, sofern Sie Ihr Abonnement nicht bis zum 20. Mai in der jeweils laufenden Spielzeit schriftlich kündigen. Auch wenn Sie den Abo-Ring oder die Preisgruppe wechseln möchten, ist uns das innerhalb der Frist schriftlich mitzuteilen.

Terminschwierigkeiten 

Sie sind an einem Termin Ihres Abonnements verhindert? So können Sie entweder Ihren Ausweis an jemanden weitergeben oder Sie lassen sich bis 3 Werktage vor dem Vorstellungstag gegen Vorlage des Abo-Ausweises vom STADEUM einen Gutschein ausstellen. Diesen können Sie für alle STADEUM-Veranstaltungen einlösen. Wir bitten um Verständnis, daß wir hierfür eine Bearbeitungsgebühr von EUR 3,-- erheben.

Änderungen im Spielplan 

Bei nicht vom STADEUM zu vertretenden Anlässen oder in begründeten Ausnahmefällen können eine Verlegung oder die Absage von Abonnementaufführungen oder eine Programm- bzw. Besetzungsänderung unumgänglich werden. Eine Vorstellungsverlegung teilt die Geschäftsführung des STADEUM rechtzeitig mit. Achten Sie bitte auch auf die Veröffentlichungen in der Tagespresse und auf Veranstaltungsplakaten.

Veranstaltungsbeginn und Einlass 

Die Veranstaltungen im STADEUM beginnen grundsätzlich um 19.45 Uhr, es sei denn, es wird ausdrücklich auf eine andere Anfangszeit hingewiesen.
Zu spät kommende Besucher müssen damit rechnen, daß sie erst nach dem ersten Bild oder nach der Ouvertüre einer Oper bzw. dem ersten abgeschlossenen Musikstück eines Konzerts in den Saal gelassen werden.
Im Interesse der „Rechtzeitigen“ bittet das STADEUM für diese Regelung um Verständnis. 

Fotografier-, Audio- und Videoaufzeichnungsverbot 

Zugegeben: Es kann verlockend sein, von der einen oder anderen Aufführung Erinnerungsfotos, Videos oder Tonaufnahmen zu machen. Dennoch gilt: Das Fotografieren und Aufzeichnen auf Ton- oder Bildträger während der Vorstellung ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet.