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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen des STADEUM (EK-AGB)
STADEUM Kultur- und Tagungszentrum GmbH & Co. Betr. KG, Schiffertorsstraße 6, 21682 Stade

Übersicht
1. Geltungsbereich
2.Hausordnung / Fremdveranstaltungen / Weisungen und Hausverbot / Jugendschutzvorschriften / Handys und Smartphones / Verbot von Waffen u.a. / Garderobenpflicht / Aufnahmeverbot / Speisen und Getränke / Werbematerialien / Rauchverbot / Tiere / Hausrecht /   Evakuierung / Radio-, TV-Mitschnitte, Fotografieren, Anspruchsverzicht
3. Eigentumsvorbehalt / Vorverkaufsstellen / Online-Verkäufe / Abos / Ermäßigungen / Veranstaltungsbeginn und Einlass / Eintrittskarten-Verkaufsverbote / Kein  Umtauschrecht / Fernabsatz / Absage und Abbruch von Veranstaltungen u.a. / Verlust von Eintrittskarten / Termin- und Spielplanänderungen / STADEUM Card 25
4.  Datenschutz
5. Haftung
6. Salvatorische Klausel
7. Generalien

Diese EK-AGB regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der STADEUM Kultur- und Tagungszentrum GmbH & Co. Betr. KG, Schiffertorsstraße 6, 21682 Stade, nachfolgend „STADEUM“ genannt, auf der einen Seite und dem jeweiligen Eintrittskartenkäufer bzw. Veranstaltungsbesucher oder Kartennutzer (nachfolgend „Karteninhaber“ und/oder „Besucher“ genannt) für alle Eigenveranstaltungen des STADEUM auf der anderen Seite. Mit dem Abschluss des dem Kauf einer Eintrittskarte zugrunde liegenden Veranstaltungsbesuchervertrages (z.B. Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) zwischen dem Karteninhaber/Besucher und dem STADEUM und/oder der Nutzung einer Eintrittskarte zum Besuch von Eigenveranstaltungen des STADEUM werden diese EK-AGB rechtsverbindlich vereinbart. Im Falle von Veranstaltungen anderer Veranstalter (Fremdveranstaltungen) ist das STADEUM nur Vermieter des STADEUM oder von Teilen davon. Der dem Kauf einer solchen Eintrittskarte zugrunde liegende Veranstaltungsbesuchervertrag kommt dann ausschließlich zwischen dem jeweiligem Fremdveranstalter und dem Kartenkäufer zustande. Für Fremdveranstaltungen gelten neben der Hausordnung des STADEUM etwaige eigene AGB des Fremdveranstalters nur, soweit sie diesen EK-AGB nicht widersprechen und wirksam einbezogen sind.

1. Hausordnung / Fremdveranstaltungen / Weisungen und Hausverbot / Jugendschutzvorschriften / Handys und Smartphones / Verbot von Waffen u.a. / Garderobenpflicht / Aufnahmeverbot / Speisen und Getränke / Werbematerialien / Rauchverbot / Tiere / Hausrecht / Evakuierung / Radio-, TV-Mitschnitte, Fotografieren, Anspruchsverzicht

a)           Hausordnung
Jeder Karteninhaber/Besucher erkennt mit dem Kauf einer Eintrittskarte und/oder dem Betreten des STADEUM diese EK-AGB und die im STADEUM aushängende Hausordnung des STADEUM als verbindliche Regelungen an und verpflichtet sich, diese ohne Ausnahme einzuhalten.

b)          Fremdveranstaltungen
Die im STADEUM aushängende Hausordnung gilt auch für alle Fremdveranstaltungen anderer Veranstalter im STADEUM, im Rahmen derer das STADEUM nur als Vermieterin oder Vermittlerin agiert.

c)           Weisungen und Hausverbot
Den Weisungen des Einlass- und Ordnungspersonals des STADEUM ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Schuldhafte Verstöße gegen dieses Gebot führen zum sofortigen Platzverweis und Hausverbot ohne Rückerstattung des gezahlten Eintrittspreises.

d)          Jugendschutzvorschriften
Im STADEUM gelten das Jugendschutzgesetz sowie die Aufsichtspflicht der Eltern für ihre Kinder uneingeschränkt. Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person ist Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren daher nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet. Abweichend von Satz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

Das Jugendschutzgesetz gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Verbote und Einschränkungen der Abgabe von Alkoholika vollumfänglich:

Jugendschutzgesetz (JuSchG): § 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.

§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

e)           Handys und Smartphones
Handys, Smartphones und Geräte mit akustischen Signalgebern (z.B. Uhren) dürfen nur im ausgeschalteten Zustand mit in den Saal eingebracht werden.

f)           Verbot von Waffen u.a.
Verletzungsgeeignete potentiell gefährliche Gegenstände wie u.a. Gläser, Glasflaschen, Gasbehälter, pyrotechnische Gegenstände wie z.B. Pyromittel, Fackeln, Feuerwerkskörper etc., Messer, Elektroschocker, Werkzeuge, Waffen aller Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen, z.B. Getränkedosen, Flaschen etc. dürfen nicht ins STADEUM eingebracht werden. Schirme sind an der Garderobe abzugeben.

g)           Garderobenpflicht
Im STADEUM besteht allgemeine Garderobenpflicht. Garderobe (Mäntel, Jacken etc.) sowie sperrige Gegenstände wie z.B. Schirme, Flaschen, Einkaufstaschen, große Taschen und Rucksäcke (größer als DIN-A-4) etc. dürfen nicht mit in den Saal genommen werden und sind an der Garderobe gegen Zahlung einer Garderobengebühr abzugeben oder in die kostenlosen Garderobenspinte im UG zu schließen. Im Schadensfall haftet das STADEUM nur insoweit, als das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflicht im Einzelfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist auf den Zeitwert des abhanden gekommenen Gegenstandes und auf einen Höchstbetrag von 300 € pro abgegebenem Gegenstand beschränkt. Für abhanden gekommenes Bargeld, sowie abhanden gekommene Kredit- und EC-Karten, Ausweise, Pässe etc., Schlüssel, Schmuck, elektronische Geräte wie z.B. Handys und Smartphones, Computer, Schmuck und andere Wertsachen wird die Haftung des STADEUM vollumfänglich ausgeschlossen. Die Abgabe solcher Wertsachen an der Garderobe des STADEUM ist ausdrücklich untersagt.

h)          Aufnahmeverbot 
Das Fotografieren und Aufnehmen der Veranstaltungen im STADEUM auf Ton- oder Bildtonträger aller Art ist ausnahmslos verboten. Dies gilt insbesondere auch für Aufnahmen mit Smartphones, Digicams etc. Zuwiderhandlungen verstoßen gegen die Bild- und Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und bei ungenehmigter Veröffentlichung der Aufnahmen gegen das Urheberrechtsgesetz. Diese sind strafbar und ziehen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Rechteinhaber nach sich. Bei Zuwiderhandlungen ist das STADEUM berechtigt, Kameras und Aufnahmegeräte aller Art (z.B. Smartphones etc.) einzuziehen und bis zum Ende der Aufführung zu verwahren. Eine Rückgabe an den Eigentümer erfolgt, sobald dieser die rechtswidrigen Aufnahmen nachweisbar im Beisein instruierter Zeugen vollständig und unwiderruflich gelöscht hat. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Erstattung von Strafanzeigen bleiben in diesem Fall ausdrücklich vorbehalten.

i)            Speisen und Getränke
Die Mitnahme von Speisen und Getränken ins STADEUM ist ausnahmslos verboten.

j)            Werbematerialien
Das Verteilen und Aufhängen von Artikeln und Werbematerialien aller Art außerhalb, vor und im STADEUM ist ausnahmslos verboten.

k)           Rauchverbot
Es herrscht ein umfassendes Rauchverbot (auch E-Zigarette). Der Karteninhaber/Besucher versichert, dieses einzuhalten.

l)            Tiere 
Das Mitbringen von Tieren ins STADEUM ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen für ärztlich verordnete Blinden- sowie Diabetes- und Epilepsie-Spürhunde werden auf Anfrage vorbehaltlich freier Kapazitäten genehmigt.

m)         Hausrecht
Das STADEUM übt das alleinige Hausrecht im STADEUM selbst oder durch Beauftragte aus. Bei schuldhaften Verstößen gegen obige Verbote kann das STADEUM Hausverbote sowie Haus- und Platzverweise aussprechen. Eine Rückerstattung gezahlter Eintrittspreise ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

n)          Evakuierung
Im Falle eines Notfalls, Brandes oder einer Evakuierung gleich aus welchem Grunde, haben die Karteninhaber/Besucher das STADEUM unverzüglich durch die speziell gekennzeichneten Notausgänge in Richtung Sammelplatz (Wiese vor dem STADEUM) zu verlassen. Den Anweisungen des Evakuierungspersonals und der Behörden ist unbedingt Folge zu leisten. Die Garderobe wird in diesen Fällen nicht ausgegeben.

o)          Radio- / TV-Mitschnitte / Fotografien / Anspruchsverzicht
Sofern eine Veranstaltung vom STADEUM, vom Veranstalter oder von Internet-, Radio- oder TV-Sendern mitgeschnitten oder live übertragen oder aufgezeichnet wird oder (Presse- oder sonstige) Fotografien von der Veranstaltung gefertigt werden, kann der einzelne Karteninhaber/Besucher als Teil des Publikums sichtbar sein. Der Karteninhaber/Besucher willigt mit dem Kauf der Eintrittskarte bzw. mit Betreten/Befahren des STADEUM in die zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Verwertung solcher Aufnahmen ein und verzichtet insoweit unwiderruflich auf jegliche Zahlungs- und sonstigen Ansprüche gegenüber dem STADEUM und/oder Dritten.

2.           Eigentumsvorbehalt / Vorverkaufsstellen / Online-Verkäufe / Abos /Ermäßigungen / Veranstaltungsbeginn und Einlass / Eintrittskarten-Verkaufsverbote / Kein Umtauschrecht / Fernabsatz / Absage und Abbruch von Veranstaltungen u.a. / Verlust von Eintrittskarten / Termin- und Spielplanänderungen / STADEUM Card 25

a)           Eigentumsvorbehalt
Alle Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Eintrittspreises im alleinigen Eigentum des STADEUM.

b)          Vorverkaufsstellen
U. a. folgende Vorverkaufsstellen sind für das STADEUM tätig:

STADEUM-Kasse

Schifferstorsstraße 6
21682 Stade
Telefon: 0 41 41 40 91 40

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag 9.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 18.30 Uhr
Mittwoch und Samstag 9.00 - 13.00 Uhr

Die Abendkasse hat jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn geöffnet.

Weitere Vorverkaufsstellen finden Sie unter https://www.stadeum.de/UEber-uns/Vorverkaufsstellen/

c)           Online-Kartenverkäufe
(1)         Eintrittskarten können online u.a. auf https://www.stadeum.de gekauft werden. Die Zahlungsmodalitäten finden Sie auf https://www.stadeum.de/Hilfe-und-FAQ/Ermaessigungen/

(2)         Sofern das STADEUM Tickets per „Versand per Post“ verschickt, handelt es sich um einen Versendungskauf. Es gilt die Regelung des § 447 BGB:

§ 447    Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1)         Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

              Mit der Aufgabe der bestellten Eintrittskarten bei einem Postdienstleister, hat das STADEUM den Veranstaltungsbesuchervertrag (z.B. den Konzert- oder Theaterbesuchsvertrag) erfüllt. Der Versand erfolgt somit nach Übergabe an den Versender auf Gefahr des Bestellers. Dies gilt nicht beim Kauf und Versand an Verbraucher.

(3)         Infos zu unseren Veranstaltungen und Eintrittskarten finden Sie unter https://www.stadeum.de

d)          Abos
Infos zu den Abos finden Sie unter https://www.stadeum.de/#abo

(1)         Sie haben sich für einen Abo-Ring entschieden. Wählen Sie die von Ihnen gewünschte Preisgruppe aus. Beim Wahl-Abo wählen Sie die von Ihnen gewünschten Veranstaltungen aus.

(2)         Eine Abo-Bestellung kann nur schriftlich erfolgen. Sie können Ihr Abonnement ganz bequem online bestellen.

(3)         Bis zum Frühsommer sammeln wir die Neuanmeldungen und bearbeiten sie in der Reihenfolge des Eingangs. Daher bitten wir um etwas Geduld, bis wir Ihnen Ihr Abonnement zuschicken.

(4)         Einen Anspruch auf bestimmte Plätze können wir leider nicht gewähren.

Kündigung, Geltungsdauer, Wechsel von Abos
(1)         Ihr Abonnement gilt für eine Spielzeit vom 1. August bis 31. Juli des Folgejahres und verlängert sich automatisch für die nächste Spielzeit, sofern Sie Ihr Abonnement nicht bis zum 20. Mai in der jeweils laufenden Spielzeit schriftlich kündigen. Auch wenn Sie den Abo-Ring oder die Preisgruppe wechseln möchten, ist uns das innerhalb der Frist schriftlich mitzuteilen.

(2)         Tauschen und Übertragbarkeit. Sie sind an einem Termin Ihres Abonnements verhindert? Tauschen Sie Abo-Veranstaltung gegen Abo-Veranstaltung, ohne Gebühr! Ihre Karte muss nicht verfallen, suchen Sie sich eine andere Veranstaltung aus dem Wahl-Abo aus und Sie erhalten sofortigen Ersatz. Dieses Angebot können Sie in einer Spielzeit unbegrenzt nutzen. Oder Sie lassen sich gegen Vorlage des Abo-Ausweises vom STADEUM einen Gutschein ausstellen. Diesen können Sie für alle STADEUM-Veranstaltungen einlösen. Wir bitten um Verständnis, dass wir hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 3 € erheben. Oder sie machen jemandem eine Freude und geben Ihren Ausweis weiter. (Ermäßigte Abos und die STADEUM Card 25 sind nicht übertragbar!)

Ermäßigungen
Für ausgewählte Veranstaltungen gewähren wir auf Nachfrage folgende Ermäßigungen: 

STADEUM-Bonuskarte: Beim Kauf von 10 Eintrittskarten (ab einem Wert von 15 € pro Karte) wird ein Bonus von einer Freikarte aus dem Wahl-Abo-Programm gewährt.
Gruppenermäßigung: Bei einer Gruppenbestellung ist jede 21. Karte eine Freikarte, außer bei Kinder- und Jugendveranstaltungen.
Schwerbehinderte (ab 70 %):
Für ausgewählte Veranstaltungen gewähren wir eine Ermäßigung (ca. 50 %). Hierzu ist ein Nachweis in Form eines Schwerbehindertenausweises erforderlich.
Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJler, Bufdis, Freiwilliger Wehrdienst bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Leistungsempfänger nach SGB II & XII
Ehrenamtskarte des Landkreises Stade  An der Abendkasse (1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn geöffnet) zahlt der genannte Personenkreis auf Veranstaltungen aus dem Wahl-Abo-Programm nur 5 € auf allen Plätzen. Hierzu ist ein Nachweis in Form eines Berechtigungsausweises oder eines Bescheides notwendig.

Hier entfällt bei Vorlage der aktuellen Ehrenamtskarte die Vorverkaufsgebühr in Höhe von 10 %.

Abendkasse
(1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn). 

Ein Rechtsanspruch auf den Erwerb ermäßigter Karten gem. lit. e) Nr. 1  besteht in keinem Fall.

Die Gewährung von Ermäßigungen und freiem Eintritt bei Fremdveranstaltungen richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Fremdveranstalters.

f)            Veranstaltungsbeginn und Einlass
Die Veranstaltungen im STADEUM beginnen grundsätzlich um 19.45 Uhr, es sei denn, es wird ausdrücklich auf eine andere Anfangszeit hingewiesen. Zu spät kommende Besucher müssen damit rechnen, dass sie erst in den Saal gelassen werden, wenn dies inszenierungsbedingt möglich ist oder in der Pause. Im Interesse der „Rechtzeitigen“ bittet das STADEUM für diese Regelung um Verständnis.

g)           Verbot des gewerblichen und überteuerten Weiterverkaufs von Eintrittskarten
(1)         Jeder gewerbliche Weiterverkauf (Ticketverkauf-Zweitmarkt, Wiederverkäufer etc.) von Eintrittskarten für Veranstaltungen im STADEUM ist ausnahmslos verboten.

(2)         Jeder private Weiterverkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen im STADEUM zu deutlich erhöhten Preisen (mehr als 20 % des Originalpreises) ist ausnahmslos verboten.

h)           Ausschluss der Rückgabe / Kein Umtauschrecht
(1)         Gekaufte Eintrittskarten werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Besetzungs- oder Programmänderungen.

(2)         Ein Umtauschrecht besteht in keinem Fall. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Besetzungs- oder Programmänderungen.

(3)         Für nicht abgeholte oder nicht in Anspruch genommene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

i)            Fernabsatz / Ausschluss des Rechts zum Widerruf
Einem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Gemäß § 312 g Abs. 2 Zif. 9 BGB gilt dies allerdings nicht für den Verkauf von Eintrittskarten („zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht“). Dem Karteninhaber/Besucher steht somit beim Kauf von Eintrittskarten kein Widerrufsrecht nach Fernabsatzrecht zu.

j)            Absage und Abbruch der Veranstaltung / Ausschluss weitergehenden Schadensersatzes / Verfallklausel
Muss die Veranstaltung abgesagt werden, kann ein Anspruch auf Erstattung des vollen oder teilweise gezahlten Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr bestehen, sofern der Abbruch schuldhaft vom Veranstalter verursacht wurde. Ansprüche sind in diesem Falle ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter zu richten. Der Erstattungsanspruch des Karteninhabers/Besuchers gegen das STADEUM (bei Eigenveranstaltungen) erlischt, wenn er nicht binnen 30 Tagen ab Absage der Veranstaltung gegenüber dem STADEUM schriftlich geltend gemacht wird. Weitergehende Ansprüche des Karteninhabers/Besuchers, z.B. Schadensersatzansprüche oder Ansprüche aufgrund nutzlos getätigter Aufwendungen gegen das STADEUM sind ausgeschlossen. Karten, die über andere Vorverkaufsstellen oder online gekauft wurden, müssen dort bzw. online zurückgegeben werden.

k)           Verlust von Eintrittskarten / Verlassen der Spielstätte
(1)         Hat der Karteninhaber/Besucher seine Eintrittskarte(n) verloren, kann er sich an der Vorverkaufsstelle des STADEUM oder an der Abendkasse Ersatzkarten(n) ausstellen lassen, soweit er unter Vorlage geeigneter Dokumente (Rechnung, Personalausweis, Kontoauszug) glaubhaft macht, um welche Plätze es sich gehandelt hat und dass er die Karten rechtmäßig erworben, bezahlt und dann unverschuldet verloren hat. Dies ist jedoch nur möglich, wenn sich ein elektronischer Barcode auf dem Ticket befindet sowie eine elektronische Barcodescannung am Einlass erfolgt. Das STADEUM erhebt in diesem Fall eine Bearbeitungspauschale i.H.v. 5 € pro ausgestellter Ersatzkarte.

(2)         Legt ein anderer Besucher gleichwohl die Original-Eintrittskarte vor, gewährt das STADEUM diesem bevorzugt den alleinigen Eintritt, d.h. die ausgestellte Ersatzkarte wird mit Vorlage der Original-Eintrittskarte ungültig und der Inhaber der Ersatzkarte hat eine neue Karte zu kaufen oder die Veranstaltungsörtlichkeit unverzüglich zu verlassen. Das STADEUM prüft nicht, wer rechtmäßiger Besitzer der Originaleintrittskarte ist.

(3)         Mit Verlassen der Veranstaltungsörtlichkeit verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. 

l)            Termin- und Spielplanänderungen / Kein Rücktrittsgrund
Etwaige Termin- und Spielplanänderungen bleiben vorbehalten. Sie berechtigen in keinem Falle zum Rücktritt vom Konzert- oder Theaterbesuchervertrag. Sie werden durch Aushang so bald als möglich bekannt gegeben. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder Ansprüchen aufgrund nutzlos getätigter Aufwendungen sind in diesem Fall ausgeschlossen.

m)         STADEUM Card 25
Die STADEUM Card 25 - mehr erleben und weniger bezahlen.

Als STADEUM Card 25 Inhaber erhalten Sie 25 % Rabatt auf ausgewählte Veranstaltungen - und das für nur 20 €. Beim Einlass zur Veranstaltung benötigen Sie zu Ihrem ermäßigten Ticket Ihre persönliche STADEUM Card 25.

Gültigkeit / Kündigung:
•            Die STADEUM Card 25 ist vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres gültig und verlängert sich automatisch für das nächste Jahr, wenn Sie nicht bis zum 30. Mai eines Jahres gekündigt wird.

Übertragbarkeit:
•            Die Karte ist personalisiert und nicht übertragbar.
•            Pro rabattierte Eintrittskarte je Veranstaltung ist eine gültige STADEUM Card 25 vorzuzeigen.

Identifikation beim Einlass:
Zeigen Sie bei der Einlasskontrolle zur Veranstaltung bitte immer unaufgefordert zu Ihrer Eintrittskarte auch Ihre zu diesem Zeitpunkt gültige STADEUM Card 25 vor. Dies ist vor allem bei Veranstaltungen, deren Vorverkaufsbeginn bereits in der vorherigen Spielzeit begonnen hat, wichtig. Sollten Sie nicht im Besitz einer gültigen STADEUM Card 25 sein, muss an der Kasse der Differenzbetrag zum Normalpreis aufgezahlt oder eine neue STADEUM Card 25 erworben werden.

Sollten Sie einmal verhindert sein:
Bei Verhinderung können Sie rabattierte Eintrittskarten an eine andere Person weitergeben, die auch im Besitz einer STADEUM Card 25 ist.

Kombinierbarkeit von Rabatten:
Die Vorteile der STADEUM Card 25 sind nicht mit anderen Aktionen, Ermäßigungen oder Rabatten kombinierbar.

3.           Datenschutz
Der Karteninhaber/Besucher willigt in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gem. den Bestimmungen der Datenschutzerklärung des STADEUM auf

https://www.stadeum.de/UEber-uns/Datenschutz/

ausdrücklich ein. Der Datenverarbeitung kann durch den Betroffenen jederzeit per Mail an info@stadeum.de widersprochen werden.

4.           Haftung
a)           Erleidet ein Karteninhaber/Besucher im STADEUM einen Schaden, haften das STADEUM sowie seine Mitarbeiter und Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen im Verschuldensfalle nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt im Falle von der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nicht.

b)          Die Haftung des STADEUM sowie seiner Mitarbeiter und Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften.

5.           Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser EK-AGB unwirksam sein, berührt diese Unwirksamkeit nicht die Wirksamkeit der übrigen EK-AGB. Eine etwaig unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen.

6.           Generalien
a)           Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Dies gilt auch bei einem etwaigen Kartenverkauf über das Internet.

b)          Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stade, Deutschland.

c)           Diese EK-AGB treten am 13.12.2019 in Kraft.

d)          Die EU-Kommission stellt seit dem 15.02.2016 hier

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung (Online Dispute Resolution). Unsere Mail-Adresse: info@stadeum.de

Stade, 19. April 2023

STADEUM - Die Geschäftsführung