Abonnementbedingungen
Die Abonnementbedingungen gelten für alle STADEUM Abonnements sowie die STADEUM Card 25
Kündigung, Geltungsdauer, Wechsel
Ihr Abonnement gilt für eine Spielzeit vom 1. August bis 31. Juli des Folgejahres und verlängert sich automatisch für die nächste Spielzeit, sofern Sie Ihr Abonnement nicht bis zum 31. Mai in der jeweils laufenden Spielzeit schriftlich kündigen. Auch wenn Sie den Abo-Ring oder die Preisgruppe wechseln möchten, ist uns das innerhalb der Frist schriftlich mitzuteilen.
Terminschwierigkeiten
Sie sind an einem Termin Ihres Abonnements verhindert? Tauschen Sie Abo-Veranstaltung gegen Abo-Veranstaltung, ohne Gebühr! Ihre Karte muss nicht verfallen, suchen Sie sich eine andere Veranstaltung aus dem Wahl-Abo aus und Sie erhalten sofortigen Ersatz. Dieses Angebot können Sie in einer Spielzeit unbegrenzt nutzen. Oder Sie lassen sich gegen Vorlage des Abo-Ausweises vom STADEUM einen Gutschein ausstellen. Diesen können Sie für alle STADEUM-Veranstaltungen einlösen. Wir bitten um Verständnis, dass wir hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 Euro erheben. Oder sie machen jemandem eine Freude und geben Ihren Ausweis weiter. (Ermäßigte Abos und die STADEUM Card 25sind nicht übertragbar!)
Änderungen im Spielplan
Bei nicht vom STADEUM zu vertretenden Anlässen oder in begründeten Ausnahmefällen können eine Verlegung oder die Absage von Abonnementaufführungen oder eine Programm- bzw. Besetzungsänderung unumgänglich werden. Eine Vorstellungsverlegung teilt die Geschäftsführung des STADEUM rechtzeitig mit. Achten Sie bitte auch auf die Veröffentlichungen in der Tagespresse und auf Veranstaltungsplakaten.
Veranstaltungsbeginn und Einlass
Die Veranstaltungen im STADEUM beginnen grundsätzlich um 19.45 Uhr, es sei denn, es wird ausdrücklich auf eine andere Anfangszeit hingewiesen.
Zu spät kommende Besucher müssen damit rechnen, dass sie erst nach dem ersten Bild oder nach der Ouvertüre einer Oper bzw. dem ersten abgeschlossenen Musikstück eines Konzerts in den Saal gelassen werden.
Im Interesse der „Rechtzeitigen“ bittet das STADEUM für diese Regelung um Verständnis.
Fotografier-, Audio- und Videoaufzeichnungsverbot
Zugegeben: Es kann verlockend sein, von der einen oder anderen Aufführung Erinnerungsfotos, Videos oder Tonaufnahmen zu machen. Dennoch gilt: Das Fotografieren und Aufzeichnen auf Ton- oder Bildträger während der Vorstellung ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet.